Im Rahmen der gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben wir – die Unternehmensgruppe der ALVARA | Digital Solutions, vereinbart, welche Gesellschaft der Unternehmensgruppe welche Pflichten gemäß DSGVO erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DS-GVO.
Diese Vereinbarung ist notwendig, da bei der Gestaltung der Marketingmaßnahmen und Ausübung der Geschäftsbeziehungen personenbezogene Daten in unterschiedlichen Prozessabschnitten und Systemen verarbeitet werden.
Die wesentlichen Informationen der getroffenen Vereinbarung stellen wir Ihnen hier dar.
Was ist der Grund für die gemeinsame Verarbeitung?
Um das Produktportfolio des Konzerns ganzheitlich zu bewerben und den Kunden Gesamtlösungen präsentieren zu können, arbeiten wir – die Gesellschaften der Unternehmensgruppe ALVARA | Digital Solutions, bestehend aus
der Muttergesellschaft | |||
ALVARA Holding GmbH Querstraße 18 04103 Leipzig Deutschland E-Mail: info@alvara.eu | |||
und den Tochtergesellschaften | |||
ALVARA Digital Solutions GmbH E-Mail: info@alvara.de | IT Kompetenz Gesellschaft für innovative Informationstechnologie mbH Flachsland 10 E-Mail: info@itkompetenz.com | Safelogy 42 Allées Turcat Mery E-Mail: contact@safelogy.com | it relations GmbH Wilhelm-Schrohe-Str. 14 E-Mail: info@itrelations.de |
eng in der Gestaltung und Ausübung der Marketingmaßnahmen und Produktkonfiguration zusammen. Dies betrifft auch die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Wir haben gemeinsam die Zwecke und die Mittel der Verarbeitung dieser Daten in den einzelnen Prozessabschnitten festgelegt und sind daher innerhalb der nachfolgend beschriebenen Prozessabschnitte gemeinsam für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich (Art. 26 DSGVO).
Die Muttergesellschaft ALVARA Holding GmbH übernimmt dabei die Aufgabe der zentralen Verwaltungseinheit der einzelnen Tochtergesellschaften der Unternehmensgruppe.
Die Tochtergesellschaften bieten verschiedene Produkte und Dienstleistungen an, aus denen Sie sich eine individuelle Gesamtlösung zusammenstellen können.
Für welche Prozessabschnitte besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit?
Innerhalb der Unternehmensgruppe werden die Marketingmaßnahmen zentral durch die Muttergesellschaft ALVARA Holding GmbH umgesetzt. Zweck und Mittel der Marketingmaßnahmen werden dabei von allen Gesellschaften der Unternehmensgruppe festgelegt. So bietet die Unternehmensgruppe einen Konzern-Newsletter und Kommunikationsmittel an, welche über die Produkte, Dienstleistungen und aktuelle Themen der Tochtergesellschaften informieren. Ferner werden Unternehmensveranstaltungen organisiert, welche die Kunden, Interessenten und Geschäftspartner aller Tochtergesellschaften adressieren. Zudem werden Pressemitteilungen und Fachartikel innerhalb der Unternehmensgruppe, unter zusätzlichen Einbezug von Referenzpartnern der einzelnen Gesellschaften, gemeinsam gestaltet.
Kunden ist es möglich, Produkte und Dienstleistungen verschiedener Gesellschaften der Unternehmensgruppe als Gesamtlösung in Anspruch zu nehmen. Der Kunde geht in diesem Fall mit jeder Gesellschaft, deren Produkte und Dienstleistungen er in Anspruch nehmen möchte, einen separaten Vertrag ein. Um die gewünschte Gesamtlösung optimal konfigurieren zu können, findet die Ausgestaltung und Umsetzung der Gesamtlösung durch die beteiligten Gesellschaften gemeinsam statt.
Wer ist innerhalb der Unternehmensgruppe wann für die Verarbeitung Zuständig?
Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung werden innerhalb der Verfahren Ihre personenbezogenen Daten in den jeweiligen Prozessschritten durch verschiedene Gesellschaften der Unternehmensgruppe und innerhalb verschiedener Systeme dieser Gesellschaften verarbeitet. Die Zuständigkeiten sind im nachfolgendem dargestellt.
- Stammdatenverwaltung
Prozessschritt Zuständigkeit Erfassung der Daten und Weiterleitung an die ALVARA Holding Die mit dem Betroffenen im direkten Erstkontakt stehende Gesellschaft Aufnahme der Daten in zentrales Stammdatensystem ALVARA Holding GmbH Nutzung der Daten Gesamte Unternehmensgruppe - Marketingmaßnahmen
Prozessschritt Zuständigkeit Erhalt der Interessensbekundung an den Marketingmaßnahmen & Übergabe an ALVARA Holding Die mit dem Betroffenen im direkten Erstkontakt stehende Gesellschaft Erfassung und Verwaltung der Einwilligungen für Marketingmaßnahmen ALVARA Holding GmbH Durchführung der Marketingmaßnahmen ALVARA Holding GmbH - Erfüllung der vertraglichen oder vorvertraglichen Geschäftsbeziehungen
(Korrespondenz, Projektabwicklung etc.)Prozessschritt Zuständigkeit Durchführung der vorvertraglichen Gespräche Die jeweils in den vorvertraglichen Gesprächen eingebundenen Gesellschaften Umsetzung der vertraglichen Pflichten Die jeweils vertraglich involvierten Gesellschaften - Umsetzung der Webpräsenz (www.digital.alvara.eu)
Prozessschritt Zuständigkeit Umsetzung und Anpassung der Webpräsenz ALVARA Holding GmbH Analyse der Nutzungsstatistiken Gesamte Unternehmensgruppe
Wer informiert mich als betroffene Person?
Innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit erfüllt stets diejenige Gesellschaft der Unternehmensgruppe die Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DGSVO, welche mit Ihnen im Erstkontakt steht.
Wer kommt meinen Betroffenenrechten nach?
Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung und der jeweiligen Zuständigkeiten informieren sich die Gesellschaften unverzüglich gegenseitig über die von Ihnen geltend gemachten Rechte. Sie stellen einander sämtliche für die Beantwortung von Auskunftsersuchen notwendigen Informationen zur Verfügung.
Zur Geltendmachung Ihrer Datenschutzrechte steht Ihnen als direkter Ansprechpartner die ALVARA Holding GmbH als zentrale Verwaltungsstelle zur Verfügung. Es steht Ihnen jedoch frei, Ihre Rechte gegenüber jeder Gesellschaft der Unternehmensgruppe geltend zu machen.
Die Auskunft über Ihre geltend gemachten Datenschutzrechte erfolgt stets durch die ALVARA Holding GmbH.
- Stammdatenverwaltung